AusführungsVO zum Bay. Fischereiesetz (AVBayFiG)


Die wichtigsten Änderungen der zum 1. Dezember 2014 geänderten Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG).

  • Das Prüfungsverfahren zur Fischerprüfung wurde der Online-Prüfung angepasst.

  • Die Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen und Fischereischeine wurde auf vollwertige Nachweise begrenzt.

  • Der Begriff "Hegene" wurde gestrichen. Eine Handangel darf künftig bis zu 5 Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen weiterhin maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden. Werden zwei Handangeln benutzt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen haben.

  • Das Schonmaß des Huchens wird von bisher 70 cm auf 90 cm heraufgesetzt.

  • Die Bezeichnung des Weißflossigen Gründlings, Romano gobio albipinnatus itrift nicht her zu. Richtig heißt der Fisch nunmehr Donaustromgründling, Romanogobio vladykovi.